Als Heilpraktiker rechne ich auf Basis des GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) ab.
Osteopathie ist keine Kassenleistung, sondern privat zu zahlen. Sie wird jedoch anteilig von einigen Krankenkassen und häufig auch von Privat- bzw. Zusatzversicherungen für Naturheilkunde (Heilpraktiker, Berechnung nach GebüH) übernommen.
In der Regel dauert eine Behandlung 50 min. – Kosten auf Anfrage
Bitte klären Sie bereits im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab, ob eine Kostenübernahme möglich ist und an welche
Voraussetzungen diese geknüpft ist. Häufig benötigen Krankenkassen hierzu besondere Informationen.
- Ich verfüge über eine Osteopathie-Ausbildung mit mind. 1350 Stunden.
- Ich bin Heilpraktikerin.
- Ich gehöre dem BVO-osteopathischen Berufsverband an.
Sollte Ihre Krankenkasse noch weitere Informationen benötigen, so sprechen Sie uns gerne an.
Am Ende der Sitzung wird individuell entschieden, ob es sinnvoll und nötig ist, dass der Patient nach einer gewissen Zeit noch einmal vorstellig wird, oder ob die eine Sitzung ausreichend war. Der Zeitraum zwischen den Sitzungen wird so gewählt, dass dem Körper ausreichend Zeit gegeben wird, auf die Impulse der Behandlung zu reagieren.